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Sperger: Nach der Freiheit auch das Haus verloren

Schwere Zeiten für den EX-FLC-Präsidenten
Schwere Zeiten für den EX-FLC-Präsidenten ©VOL.AT/Hofmeister
Nach seiner Freiheit hat der ehemalige Präsident des FC Lustenau nun auch sein Haus verloren. Das Lustenauer Einfamilienhaus des finanziell angeschlagenen Straftäters wurde gestern am Bezirksgericht Dornbirn um 500.000 Euro zwangsversteigert.

Erworben hat das moderne Haus mit Swimmingpool ein Dornbirner Gastwirt. Das Meistbot blieb weit unter dem vom Dornbirner Sachverständigen Robert Bischof errechneten Schätzwert. Der Schätzwert der beiden versteigerten Liegenschaften, auf denen sich das Haus, ein angebautes Wohngebäude und ein Pool befinden, betrug 789.500 Euro.

Gattin hat Wohnrecht

Der Meistbieter hat freilich nicht nur für den Kaufpreis von einer halben Million Euro aufzukommen, sondern auch für das Wohnrecht der Gattin von Mag. Dieter Sperger. Die Ablöse der Wohnrechte an den beiden Wohnobjekten macht insgesamt 198.000 Euro aus.

Der frühere Vermögensverwalter wurde heuer am Landesgericht Feldkirch in drei Strafprozessen rechtskräftig wegen Untreue insgesamt zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Geschädigt wurden Anleger um 1,8 Millionen Euro.

Noch hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch nicht entschieden, ob sie gegen den 52-jährigen Lustenauer auch Anklage wegen strafbarer Handlungen während seiner Amtszeit als Präsident des damaligen österreichischen Fußball-Zweitligisten FC Lustenau erheben wird. Dazu wird das Ermittlungsverfahren wegen Untreue, Sozial- und Lizenzbetrug geführt.

Die gestrige Zwangsversteigerung der Sperger-Liegenschaften hatte mit dem geringsten Gebot von 394.750 Euro begonnen – das war die Hälfte des Schätzwerts. Fünf Bieter ließen sich eintragen, drei steigerten mit. Nach dem geringsten Gebot nahmen nur noch der Dornbirner Rechtsanwalt Christoph Ganahl, der den Dornbirner Gastwirt vertrat, und ein Vertreter einer Vorarlberger Gläubigerbank des Schuldners Sperger an der Versteigerung teil. Das elfte Angebot erhielt den Zuschlag.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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