E-Biker schoss Radlerin ab

Ein 49-jähriger Monteur wurde am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer unbedingten Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Einer Bikerin, die beim Unfall verletzt wurde, wurden knapp 2.000 Euro zugesprochen.
Der Mann war mit einem Bekannten zu einer Bergtour in Götzis aufgebrochen und hatte in einem Gasthaus mindestens sieben Bier getrunken, so das Gericht. In einer Abwärtskurve stieß er dann mit einer entgegenkommenden Radlerin zusammen.
Bekannter verletzt
Auch der hinter ihm fahrende Bekannte wurde verletzt, weil er nicht so rasch bremsen konnte und ebenfalls zu Sturz kam. Der Mann ist seit sechs Monaten arbeitsunfähig und muss immer wieder ins Spital. Das Urteil akzeptierte der Beschuldigte, allerdings könnte er es sich noch drei Tage überlegen, weil er nicht anwaltlich vertreten war.
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