Körperverletzung mit Todesfolge: Acht Jahre Haft für 37-Jährigen

Die Geschworenen entschieden auf absichtlich schwere Körperverletzung – die Staatsanwaltschaft hatte den Briten wegen Mordes angeklagt. Bei einem Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren war der ordentliche Lebenswandel mildernd, erschwerend hingegen die Tatsache zweier schwerer Verletzungen, sagte Richterin Doris Wais-Pfeffer. Verteidigung und Anklägerin gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
(APA/Red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.