Strafprozess: Beihilfe für Bregenzer Babymacher

Das berichtete das deutsche Nachrichtenmagazin „Spiegel”. Beihilfe zu missbräuchlicher Anwendung von Fortpflanzungstechniken wirft die Staatsanwaltschaft dem Chefarzt einer deutschen Klinik vor. Demnach soll der angeklagte Gynäkologe in Deutschland in 33 Fällen Patientinnen auf die künstliche Befruchtung durch Zech vorbereitet haben. Der Angeklagte habe Frauen hormonell stimuliert, um bis zu 18 befruchtungsfähige Eizellen pro Zyklus zu produzieren. Nach deutschem Recht dürfen nicht mehr als drei Eizellen in einem Zyklus befruchtet und einer Frau eingepflanzt werden. Damit soll eine Befruchtung auf Vorrat verhindert werden, um das Klonen mit überschüssigen Embryonen zu verhindern.
Zech hingegen darf in Bregenz nach österreichischem Recht so viele Eizellen befruchten, wie für eine aussichtsreiche Fortpflanzung notwendig sind. Das Strafverfahren gegen den 65-jährigen Arzt aus Vorarlberg habe die Staatsanwaltschaft München daher mangels Tatverdacht eingestellt, vermeldet der „Spiegel”. Eine Rechtsanwaltskanzlei habe Zech angezeigt gehabt, angeblich im Auftrag eines Reproduktionszentrums.
Nicht einverstanden
Zech habe daraufhin, so der „Spiegel”, selbst mehrere deutsche Reproduktionszentren angezeigt. Weil sie offen eingestanden hätten, mehr als drei Eizellen zu befruchten. Die Staatsanwaltschaften in Köln und Nürnberg hätten dazu Ermittlungen abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft München hingegen habe gegen mehrere Dutzend Frauenärzte ermittelt und letztlich die meisten Verfahren gegen die Zahlung von Geldbußen eingestellt. Mit einem Strafbefehl über 42.000 Euro war der 53-jährige Frauenarzt, dessen Freundin dank Zech einen Sohn bekam, nicht einverstanden. Deshalb wurde er angeklagt und steht heute vor Gericht.
Dr. Nikolaus Zech über “Freezing”
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