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Lobbyisten-Affäre: Prozess gegen Ernst Strasser wird wiederholt

Ernst Strasser erschien auf Krücken zum Gerichtstermin. Gegenüber der Presse zeigt er sich wortkarg.
Ernst Strasser erschien auf Krücken zum Gerichtstermin. Gegenüber der Presse zeigt er sich wortkarg. ©APA
Am Straflandesgericht Wien hat am Dienstag der zweite Prozess gegen den früheren ÖVP-Innenminister und EU-Abgeordneten Ernst Strasser begonnen. Strasser war vorigen Jänner zu vier Jahren Haft wegen Bestechlichkeit verurteilt worden, wegen eines Formfehlers muss der Prozess wiederholt werden.
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Der Fehler im ersten Prozess lag in der Urteilsbegründung, weshalb der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Wiederholung anordnete. Strasser – für den somit weiterhin die Unschuldsvermutung gilt – kam, nach einem Skiunfall in Salzburg verletzt, auf Krücken und mit Gips zum Großen Schwurgerichtssaal.

Bis auf ein “guten Morgen” konnten ihm die wartenden Journalisten nichts entlocken. Sein Anwalt hat allerdings bereits im Vorfeld angekündigt, dass der Ex-Politiker bei seiner schon im ersten Prozess vorgetragenen Verteidigungslinie bleibt.

Strasser: Honorar für Gesetzesänderung?

Zu verdanken hat Strasser den Prozess verdeckten Ermittlungen der “Sunday Times”-Journalisten Claire Newell und Jonathan Calvert. Sie hatten ihn im Sommer 2010 unter dem Vorwand angesprochen, für eine Lobbyingfirma tätig zu sein. Bei mehreren Treffen erklärte sich Strasser – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – bereit, für 100.000 Euro Jahreshonorar Einfluss auf die EU-Gesetzgebung zu nehmen.

Die Journalisten filmten die Gespräche verdeckt mit. Als sie die Videos im März 2011 veröffentlichten, musste Strasser zurücktreten. Vor Gericht brachte ihn die Tatsache, dass er von den vermeintlichen Lobbyisten gewünschte Änderungen an der Elektroschrott- sowie an der Anlegerentschädigungsrichtlinie an seine Parlamentskollegen weitergeleitet hatte. Seine früheren Fraktionskollegen Othmar Karas und Karl-Heinz Florenz hatten das im ersten Prozess bestätigt. Strasser wurde daher wegen Bestechlichkeit (nicht rechtskräftig) zu vier Jahren Haft verurteilt.

Urteil könnte noch diese Woche fallen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das erstinstanzliche Urteil jedoch im November auf. Aus Sicht der Höchstrichter wurde im Urteil nämlich nicht klar genug herausgearbeitet, für welche konkrete Gesetzesänderung Strasser das Honorar gefordert haben soll. Auf diese Frage dürfte sich daher das nun angelaufene zweite Verfahren konzentrieren.

Der Prozessfahrplan wurde daher deutlich gestrafft: Waren im ersten Verfahren neun Verhandlungstage nötig, sind nun vorerst nur vier eingeplant. Als Zeugen geladen sind neben den beiden britischen Journalisten auch Karas sowie seine damals für die EU-Anlegerschutzrichtlinie zuständige Mitarbeiterin. Sollte die Prozessplanung halten, könnte das Urteil schon kommenden Donnerstag fallen. (APA)

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