Probealarm mit den Typhonwarnanlagen der Illwerke AG
Die Art der Alarmierung entspricht dem Ernstfall nach den §§ 3 und 4 der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über Warn- und Alarmsignale, LGBl Nr 44/1980. Im Ernstfall erfolgen außerdem Durchsagen über den Österreichischen Rundfunk.
Eine Mitteilung der Marktgemeinde Schruns/Christoph Wirnsberger.
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