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Hard verkauft ungenutzten Parkplatz

Hard verkauft von diesem nur wenig genutzten Parkplatz die Teilfläche von 991 m2 an die Firma blanc car
Hard verkauft von diesem nur wenig genutzten Parkplatz die Teilfläche von 991 m2 an die Firma blanc car ©A. J. Kopf
Am Lehenweg in Hard besteht seit Jahrzehnten ein Parkplatz, der kaum genutzt wird. Jetzt verkauft die Marktgemeinde eine Teilfläche an die Besitzerin der benachbarten Firma blanc car. Und eine Verspätung der Postzustellung bringt bei der Flächenwidmung ein Problem.
Abstellplatz für Autos mit Wechselkennzeichen

1978 wurde der Neubau der Hauptschule Mittelweiherburg im südlichen Ortsteil eröffnet. Zusätzlich zum großen Parkplatz an der Zufahrt Flurstraße entstand damals ein Parkplatz beim Lehenweg. Dieser Parkplatz wurde aber seither kaum genutzt. Inzwischen stellen Bewohner benachbarter Wohnanlagen auch Autos ohne Nummernschild dort ab.

Die Besitzerin der Firma blanc car am Lehenweg stellte den Antrag an die Gemeinde, eine Teilfläche des Parkplatzes zu erwerben. Die Gemeindevertretung stimmte dem Verkauf von 991 m2 zum Gesamtpreis von 275.000 Euro einstimmig zu.

Widmung Schulareal

Einstimmig erfolgte auch die Umwidmung der Grundstücke bei der Sporthalle am See, die für den Neubau von Volks- und Mittelschule Markt vorgesehen sind. Dort wird auch die schmale Einfahrt verbreitert, weshalb der Garten bei der Werkstätte der Lebenshilfe etwas verkleinert werden muss. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wird noch öffentlich aufgelegt, sodass der endgültige Beschluss im Oktober fallen wird. Bürgermeister Harald Köhlmeier berichtete, dass die erforderlichen Schreiben an die Anrainer des neuen Schulstandortes durch die Post erst mit 4tägiger Verzögerung erfolgt sei. Dadurch konnten Fristen nicht eingehalten werden, weshalb jetzt zur Sicherheit das Auflageverfahren erfolgt.

Kompliziertes Raumplanungsgesetz

Kritik gab es bei der Gemeindevertretersitzung in Hard erneut am komplizierten Raumplanungsgesetz des Landes. Deshalb musste die Gemeindevertretung über den Innenausbau eines Bauwerbers abstimmen. Der Harder will in einer Wohnanlage an der Seestraße in seiner zweigeschossigen Wohnung eine Galerie einziehen. Das ändert weder etwas an der Kubatur des Hauses noch an der Außenfassade. Dennoch muss sogar die Gemeindevertretung dieser „Ausnahme von den Bestimmungen des Ortskernbebauungsplanes” zustimmen. Das hat sie denn auch einstimmig getan.

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