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BH bestraft den Anwalt, Gericht den Mandanten

Verteidiger forderte in Berufungsverhandlung am LG Feldkirch vergeblich einen Freispruch.
Verteidiger forderte in Berufungsverhandlung am LG Feldkirch vergeblich einen Freispruch. ©VOL.AT/ Roland Paulitsch
Feldkirch - Das Gericht bestraft den Angeklagten und die Bezirkshauptmannschaft dessen Verteidiger.

Der Rechtsanwalt war am Mittwoch nach eigenen Angaben auf der Fahrt zum Landesgericht Feldkirch auf der Rheintalautobahn von der Polizei angehalten worden. Er sei mit seinem Porsche in einem Baustellenabschnitt mit 114 statt mit 60 km/h unterwegs gewesen, berichtete der Anwalt im Verhandlungssaal. Der Jurist geht davon aus, dass er bei der BH seinen Führerschein für zwei Wochen abgeben und eine Geldstrafe zwischen 600 und 700 Euro bezahlen wird müssen.

Verteidiger: “Straffreie Nothilfe”

Vergeblich forderte der Verteidiger dann bei der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch einen Freispruch für seinen Mandanten.

Der Berufungssenat bestätigte die bezirksgerichtliche Verurteilung des Angeklagten zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung.

Der bei der Berufungsverhandlung nicht anwesende Angeklagte hatte vor dem Erstgericht angegeben, er habe in Dornbirn auf offener Straße bei einer tätlichen Auseinandersetzung schlichten wollen. Deshalb habe er eine Frau von einem Mann weggerissen. Die Frau kam dabei zu Sturz und verletzte sich leicht. Sein Mandant habe so straffreie Nothilfe geleistet, argumentierte der Verteidiger.

Nothilfe hätte allenfalls angenommen werden können, wenn der Angeklagte nicht die Frau gepackt und weggerissen hätte, sondern den Mann, der angeblich der Angreifer war. Diese Ansicht vertrete der Senat, sagte Richter Norbert Melter als dessen Vorsitzender bei der Urteilsbegründung. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Die Verhandlung hatte mit einer Verspätung von einer halben Stunde begonnen. Der Anwalt ließ über seine Kanzlei telefonisch ausrichten, er habe seinen Porsche wegen eines Problems mit der Elektronik nicht ohne Pannenhilfe starten können. Um den Zeitrückstand aufzuholen, sei er dann im Baustellenabschnitt der Autobahn zu schnell gefahren.

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