Ab sofort strafen die Weißkappler in den neuen Kurzparkzonen

Die Blaukappler sind Geschichte. Seit dem 1. September wird die Parkraumüberwachung von den Weißkapplern erledigt, die nicht nur Strafzettel ausstellen, sondern auch Parkkrallen anlegen dürfen. Das sei allerdings nur in besonders schlimmen Fällen vorgesehen, hieß es im Vorfeld.
Keine Parkpickerl-Schonfrist mehr
Entgegen aller Ankündigungen hatte es nach dem Inkrafttreten der neuen Kurzparkzonenregelung in fünf Wiener Bezirken eine dreitägige Schonfrist in eben diesen Bezirken gegeben. Wer in diesen drei Tagen ohne Kurzparkschein oder gültiges Parkpickerl geparkt hatte, bekam vorerst keine Strafe. Diese Schonfrist ist nun abgelaufen, ab dem 4. Oktober sind die Weißkappler regulär im Einsatz und können Strafen verhängen.
Alle Informationen zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung finden Sie hier.
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