Holzlose aus dem Gemeindewald
Diese Rechte zur Nutzung des Gemeindewaldes durch den Bezug von Brenn- und Nutzholz für den eigenen Haus- und Gutsbedarf ist in Vorarlberg uralt. Historisch lassen sich diese Rechte bis in die rätoromanische Zeit zurückverfolgen. Durch die ungebrochene Tradition sind sie bis auf den heutigen Tag als Nutzungsrecht am so genannten „Gemeindegut“ erhalten geblieben. Das Recht geht jeweils von den Vorfahren auf die nächste Generation über und ist an einen eigenen Herd gebunden. Im Jahre 1998 wurde die Nutzungsberechtigung auch auf die Frauen ausgeweitet.
Rund drei Raummeter
In Koblach sind mit Stand 1. Jänner 518 Nutzungsberechtigte verzeichnet, 78 Nichthausbesitzer und 440 Hausbesitzer. Das Holzlos in einer Größenordnung von etwa drei Raummetern wird von den Forstleuten gerüstet und in etwa alle drei Jahre erhält jeder Nutzungsberechtigte ein Holzlos. Ein Großteil des Holzes stammt dabei vom Kummenberg. „Koblach ist eine der wenigen Gemeinden, die noch Holz ausgeben, andere Gemeinden bedienen sich meist einer Bargeldzahlung“, weiß Waldaufseher Karlheinz Hellrigl. Bemerkenswert ist, dass diese Formen der Nutzung des Gemeindewaldes ausschließlich im südlichen Landesteil, also in den Bezirken Feldkirch und Bludenz, praktiziert wird.
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