Geflohener Häftling ist nicht vernehmungsfähig

Ein Häftling, der bei einem Ausgang Anfang Mai geflüchtet war und sich am vergangenen Freitag gestellt hatte, kann vorerst nicht befragt werden. “Er ist nicht vernehmungsfähig. Laut den Ärzten ist der Mann derzeit realitätsfremd”, sagte Erich Huber-Günsthofer von der Vollzugsdirektion am Montag auf APA-Anfrage.
Details über Flucht des Häftlings noch nicht bekannt
Details über seine Flucht und wo er sich während der rund zwei Wochen in Freiheit aufgehalten hat sind daher noch nicht bekannt. Der Häftling war über ein Klofenster aus dem zweiten Stock des Heeresspitals geflüchtet. Am 18. Mai abends stellte sich der Flüchtling in Leobersdorf in Niederösterreich der Polizei.
Der 41-jährige Niederösterreicher, der wegen Vergewaltigung eine mehrjährige Haftstrafe abzusitzen hat, war am 3. Mai zu einer Untersuchung ins Heeresspital in der Wiener Brünner Straße gebracht worden. Dort werden Häftlinge der Justizanstalt Mittersteig behandelt. In dieser Sonderanstalt des heimischen Strafvollzugs sind überwiegend geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Straftäter untergebracht.
Häftling erwartet Disziplinarverfahren
Seit Freitag befindet sich der Mann wieder am Mittersteig. Der als geistig abnorm eingestufte Niederösterreicher war vor seiner Flucht medikamentös behandelt worden, dann erfolgte eine 15-tägige Unterbrechung, während er untergetaucht war. “Jetzt müssen die Medikamente erst einmal wieder wirken, bevor er befragt werden kann”, sagte Huber-Günsthofer. Vorerst rede der Mann nach Auskunft der Ärzte nur “wirres Zeug”. Gegen den Justizwachebeamten, der ihn auf seinem Ausgang begleitet hatte, wird ein Disziplinarverfahren eröffnet. (APA)
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