Vorarlberger Ex-Justizmitarbeiter wegen Amtsmissbrauchs in Tirol verurteilt

Zudem muss der 50-Jährige laut Richter Günther Böhler insgesamt 150.000 Euro aus seiner “unrechtmäßigen Bereicherung” zurückzahlen. Der Angeklagte soll von 1995 bis 2009 knapp 400.000 Euro für angefertigte Kopien auf sein Privatkonto abgezweigt haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
135.000 Euro Schadensbetrag
Von den 400.000 Euro, die der Beschuldigte an Gewinn erzielte, habe er offenbar ordnungsgemäß Steuern angeführt, meinte Böhler. Daher mache der genaue Schadensbetrag rund 135.000 Euro aus. Es sei erwiesen, dass der Angeklagte entgegen einer klaren Weisung Kopien für private Zwecke auf einem Gerichtskopierer anfertigte, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung nach einer über zweistündigen Beratung durch den Schöffensenat. Er habe dabei den Vorsatz gehabt, Kopierkosten sowie Postgebühren entgegen seiner Verpflichtung nicht abzuführen. Wegen des langen Tatzeitraums und einem fehlenden reumütigen Geständnisses sei es nicht möglich eine teilbedingte Strafe auszusprechen, führte Böhler weiters aus.
Ex-Frau sagte nicht aus
Zuvor hatte sich die als Zeugin geladene Ex-Ehefrau des Angeklagten in der Verhandlung ihrer Aussage entschlagen. Die Ladung der Frau war sowohl von der Staatsanwältin als auch vom Verteidiger beim Prozessauftakt Anfang August 2011 beantragt worden. Staatsanwältin Birgit Unterguggenberger wollte damit beweisen, dass der Vorarlberger die Kopien entgegen seiner Aussage mit einem amtlichen Kopierer gemacht habe. Verteidiger Martin Mennel wollte mit der Befragung der Zeugin belegen, dass er die Kopien zu Hause angefertigt habe.
Der Gerichtsbedienstete hatte sich zu Prozessbeginn gegenüber dem Schöffensenat für den angeklagten Zeitraum nicht schuldig erklärt. Er gestand bei seiner Befragung lediglich ein, ab 2007 bis zu seiner Suspendierung 2009 Kopien “in geringfügigem Umfang” angefertigt zu haben. Erst ab 2007 habe es seiner Aussage nach eine klare Dienstanweisung gegeben, die die private Anfertigung von Kopien untersagt habe.
Die Kopien habe der Angeklagte für Privatpersonen, Rechtsanwälte, Versicherungen und Verfahrensbeteiligte auf einem privaten Gerät in seiner Wohnung gemacht. Dazu sei er jeden Tag mit einem Koffer voller Akten bei Gericht ein- und ausgegangen, schilderte der Vorarlberger. Jeder habe gewusst, dass er privat kopiere und dass er eine Genehmigung dafür habe, behauptete der 50-Jährige.
Kopieren als “Brotberuf”
Von einem Erlass aus dem Jahr 1995, der Gerichtsmitarbeitern die entgeltliche Anfertigung von Kopien für Dritte untersagte, habe er gewusst. Allerdings habe er gedacht, dass diese Bestimmung lediglich für Gerichtskopierer gelte, nicht aber für private. Deshalb habe er sich berechtigt gefühlt, das zu tun. Außerdem sei ihm das Kopieren von einem früheren, mittlerweile verstorbenen, Präsidenten des Landesgerichts Feldkirch genehmigt worden, behauptete der 50-Jährige. Man habe das als Serviceleistung für Anwälte und als Entlastung der Behörde angesehen, meinte der Beschuldigte.
Der Betrag, den er für die Schriftstücke pro Seite verlangt habe, sei zum Teil doppelt so hoch gewesen, gab der Angeklagte an. Auf die Frage eines Schöffen, ob er mit der privaten Kopiertätigkeit besser verdient habe als in seinem “Brotberuf”, antwortete der 50-Jährige knapp: “Wenn man es zusammenzählt, sicher”.
APA
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