Als Reaktion auf die Entgleisung eines Auto-Transportzugs im Vorjahr in Braz hat nun die Infrastruktur AG der ÖBB am Landesgericht Feldkirch eine Klage gegen eine französische Firma eingebracht. Das bestätigte Richter Reinhard Flatz als Pressesprecher des Landesgerichts. Demnach fordere die Klägerin 937.088,62 Euro Schadenersatz von dem französischen Logistikunternehmen, dem die Autowaggons gehören. Als Ursache für die Zugentgleisung am 16. Juni 2010 auf der Arlbergstrecke hat die Wiener Bundesanstalt für Verkehr einen technischen Defekt bei einem der Autowaggons festgestellt. Ein Sicherungsseil der Bremsleitung zwischen zwei Waggonteilen sei nicht ordnungsgemäß befestigt gewesen, heißt es im Untersuchungsbericht. Eine Klemme an der Waggonunterseite habe keine Spuren einer mechanischen Befestigung aufgewiesen. Das Sicherungsseil habe sich gelöst. Die Bremsluftleitung habe am Boden aufgeschlagen. Dabei sei ein Schlauchende geknickt worden.
So entstand ein Bremsversagen, das den 777 Tonnen schweren Autozug von 60 auf 125 km/h beschleunigte und im sogenannten Brazer Bogen entgleisen ließ. Zehn der 16 Autowaggons des 548 Meter langen Zuges wurden aus den Schienen katapultiert. Der im Maschinenraum Schutz suchende Lokomotivführer kam mit einem schweren Schock davon. Die ÖBB bezifferten den Gesamtschaden mit rund sechs Millionen Euro. Allein an den Autos sei ein Schaden von gut zwei Millionen Euro entstanden. Die von einer Wiener Anwaltskanzlei eingebrachte Klage der Infrastruktur AG bezieht sich offenbar auf Schäden an der ÖBB-Infrastruktur. Dazu konnte Gerichtssprecher Flatz nichts sagen, weil der Inhalt der Klage ihm noch nicht vorliege.
Geleitet wird der noch nicht terminisierte Zivilprozess mit dem Aktenzeichen 6 Cg 140/11t von einer neuen, 27-jährigen Richterin. Anna Maria Grass, Tochter des renommierten Bregenzer Anwalts Bertram Grass, wurde erst vor wenigen Wochen zur Richterin ernannt. (NEUE-Seff Dünser)
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