Die formlose Ausstellung ohne Prüfung ist bis zu diesem Stichtag für solche Personen möglich, die nachweisen können, vor dem 1. September 2009 bereits zulässigerweise Motorfahrräder, also Mopeds, gelenkt zu haben und bereits 24 Jahre alt waren. Danach muss die komplette Ausbildung und Prüfung absolviert werden. Die Ausbildung besteht aus sechs Lektionen Theorie und acht Fahrstunden.
Wer einen Mopedausweis nur für Mopedautos besitzt, kann bis 1. September formlos zusätzlich die Berechtigung eintragen lassen, Motorfahrräder zu lenken. Diese Zusatzberechtigung ist später nur noch dann möglich, wenn sechs Fahrstunden absolviert wurden. Die dafür zuständigen Stellen sind die Stellen, die auch die Mopedausbildung anbieten. Der Nachtrag kostet bei den Automobilklubs ARBÖ und ÖAMTC 10 Euro für Mitglieder und 15 Euro für Nicht-Mitglieder. Bei Fahrschulen ist er ab zehn Euro zu erhalten.
APA
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