Zudem wies ihn das Schwurgericht (Vorsitz: Roland Weber) unter Hinweis auf das psychiatrische Gutachten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein.
Die auf versuchten Doppelmord lautende Anklage wurde von den Geschworenen einstimmig verworfen. Bei der Strafbemessung waren die bisherige Unbescholtenheit, die zum Tatsächlichen geständige Verantwortung des Mannes sowie seine einem Schuldausschließungsgrund nahe kommende psychische Beeinträchtigung mildernd. Erschwerend waren demnach die wiederholten Hiebe und das “massive Vorgehen”, so der Richter in der Urteilsbegründung.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Sowohl Staatsanwalt Kurt Hankiewicz als auch Verteidig! er Ernst Schillhammer nahmen von Rechtsmitteln Abstand. “Es ist zu hoffen und allen Beteiligten zu wünschen, dass die Therapie Ihnen hilft, aus sich herauszukommen und Sie andere Konfliktbewältigungsstrategien finden”, bemerkte der Vorsitzende abschließend.
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