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Kartnigs Anwälte erheben Haftbeschwerde

Laut den Anwälte liegt weder ein dringender Tatverdacht noch die Haftgründe der Verdunkelungs- und Fluchtgefahr vor.

Die Anwälte des Ex-Sturm-Präsidenten Hannes Kartnig, Richard Soyer und Michael Pacher, haben am Montag – wie Soyer meinte – „umfangreiche“ Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht Graz eingelegt. Wie die Rechtsvertreter mitteilten, hielten sie in der Beschwerdeschrift fest, dass „weder die eines dringenden Tatverdachts noch die angezogenen Haftgründe der Verdunkelungs- und Fluchtgefahr“ vorliegen würden eines dringenden Tatverdachts noch die angezogenen Haftgründe der Verdunkelungs- und Fluchtgefahr“ vorliegen würden.

Es sei in der Beschwerde u.a. aufgezeigt, dass Ergebnisse einer Lohnsteuerprüfung bisher unberücksichtigt geblieben seien, obwohl diese schon seit längerem vorliegen würden und mit denen „der Verbleib des angeblich veruntreuten Betrages von ca. 2,3 Mio. Euro aufgeklärt ist“, so Soyer und Pacher.

Das Argument, dass „beide Beschuldigten vor dem Finanzamt Graz-Stadt dazu bisher nur unzureichend, jedenfalls nicht im Sinne des angeführten Verdachtes, vernommen“ worden seien, sei eine „völlig untaugliche“ Begründung für die Annahme einer Verdunkelungsgefahr, hieß es. Außerdem sei aufgezeigt worden, dass Haftgründe zu keinem Zeitpunkt bestanden hätten. Die Anwälte hofften auf eine rasche Entscheidung des Gerichts; eine solche könnte es eventuell noch diese Woche geben.

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