Hannes Kartnig bleibt in U-Haft
Dies sei überraschend, zumal sich die angebliche Schadenssumme von 2,3 Mio. Euro auf 490.000 Euro reduziert habe. Man habe umgehend Beschwerde eingelegt.
Die Haftgründe, Flucht-, Verabredungs- oder Verdunkelungsgefahr, dürften somit nach Einschätzung von Untersuchungsrichterin Elisabeth Radl weiter gegeben sein. Eine offizielle Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bzw. der U-Richterin lag zunächst noch nicht vor.
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