Fußball-Bundesliga-Absteiger GAK hat weiterhin keine Lizenz für die kommende Saison der Red Zac Ersten Liga. Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga unter Vorsitz von Univ. Prof. Dr. Martin Karollus hat am Samstag den von den Grazern eingebrachten Protest gegen die Lizenzverweigerung durch den Senat 5 abgewiesen und damit dem Ex-Meister von 2004 erneut in zweiter Instanz die Spielgenehmigung für 2007/08 verweigert.
Damit hat der GAK nur noch eine letzte Hoffnung auf die Lizenz: Binnen sieben Tagen muss er beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eine Klage gegen die Entscheidung des Protestkomitees einbringen, dieses fällt dann die finale Entscheidung in der Causa.
Das Protestkomitee, das dem Absteiger bereits einmal die Spielgenehmigung für die Red Zac Erste Liga verwehrt hatte, hatte am Freitagabend in Wien zunächst nach dreieinhalbstündiger keine Entscheidung getroffen und eine Vertagung beschlossen. Es war eigentlich erwartet worden, dass die Causa GAK nun Anfang kommender Woche weiter behandelt werden sollte, doch schon am Samstagnachmittag teilte die Bundesliga die erneute Verweigerung der Lizenz mit.
Die Lizenzentscheidung für den GAK war bereits am Dienstagabend auf Grund eines Formalfehlers vertagt worden. Das Ständige Neutrale Schiedsgericht, eigentlich die dritte und letzte Instanz, hatte im Rahmen seiner Sitzung im Wiener Justizzentrum den vom Bundesliga-Protestkomitee im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens gegen den GAK gefassten Beschluss wegen eines Formalfehlers für nichtig erklärt. Das Protestkomitee, die zweite Instanz des Verfahrens nach dem Senat 5, war nämlich nicht ordnungsgemäß zusammengesetzt gewesen – es hatte kein Jurist den Vorsitz in dem Gremium geführt – und musste daher nun noch einmal entscheiden.
Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen. Dem GAK bleibt nur noch der Gang vor das Schiedsgericht, das kein Gremium der Bundesliga ist und anstelle eines ordentlichen Gerichts entscheidet. Das Nachreichen von Unterlagen ist für die Grazer jedoch nicht möglich. Von Seiten des GAK war vorerst niemand für eine Stellungnahme erreichbar.
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