Weiterer Schritt gegen Alkoholmissbrauch durch Jugendliche
Mit dem Änderungsentwurf des Jugendgesetzes wird das Schutzalter hinsichtlich gebrannter alkoholischer Getränke und entsprechender Mischgetränke auf 18 Jahre angehoben und ein Verbot für die Abgabe von alkoholischen Getränken an offensichtlich alkoholisierte Jugendliche normiert. Weiters wird künftig nicht nur der Konsum, sondern auch der Erwerb und Besitz alkoholischer Getränke und Tabakwaren vor Erreichen des Schutzalters (18 Jahre) verboten. Bei Verstoß können diese Waren den Jugendlichen zwangsweise abgenommen werden.
Das geänderte Jugendgesetz liegt bis Montag, 6. August bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Vorarlberger Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at heruntergeladen werden. Jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger hat die Möglichkeit, Änderungsvorschläge einzureichen.
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OTS0037 2007-07-05/09:12
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