Elsner wollte sich dem Strafverfahren nicht stellen, wollte sich ihm entziehen. Es war ihm sehr darum zu tun, möglichst nicht für die österreichischen Behörden greifbar zu sein, so die Richterin in ihrer Begründung. Zuvor hatte sie mit den beiden Schöffinnen eine halbe Stunde über den Antrag beraten.
An den Begründungen der letzten U-Haft-Beschlüsse habe sich nichts geändert. Neu im Enthaftungsantrag von Schubert sei lediglich das Verfahren, das gegen die Zeitschrift News geführt wurde. News sei darin verurteilt worden, aber das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Die gegenständlichen U-Haft-Beschlüsse basierten aber nicht auf diesem Artikel, sondern auf ganz anderen Tatsachen, nämlich dem Sachverständigengutachten von Leopold Günter Steurer, der schlüssig und nachvollziehbar begründet habe, dass zum damaligen Zeitpunkt im Herbst 2006 für den in Frankreich weilenden Elsner Vernehmungsfähigkeit und Transportfähigkeit bestanden habe.
Es gibt Dinge, die dafür sprechen, dass Elsner seine Krankheit dazu benutzt hat, sich diesem Verfahren zu entziehen, so Bandion-Ortner. So habe Elsner beispielsweise immer relativ kurzfristig das Spital aufgesucht und wieder verlassen, um es kurz danach wieder aufzusuchen. Auch habe Elsner selbst einmal geantwortet, er wolle nicht nach Österreich. Dass Elsner in Frankreich keine Handlungen zur Flucht getroffen habe, sei bedeutungslos, seine Handlungen seien darauf ausgerichtet gewesen, seine Auslieferung aus Frankreich auf gerichtlichem Wege zu verhindern.
Der Schöffensenat habe bei seiner heutigen Entscheidung den letzten Beschluss des Oberlandesgerichts Wien zu dieser Causa vollinhaltlich zu unserer Meinung erhoben, so die Richterin. Das Kalkül bleibt aufrecht, primär hat sich Elsner der Überstellung nach Österreich zu entziehen versucht, so Bandion-Ortner. Sie wies auch die Angaben von Schubert, die österreichische Justiz habe sich von der öffentlichen Meinung beeinflussen lassen, als Unterstellung zurück.
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