Dies erklärte Michael Rovina vom ÖGB-Rechtsreferat Montag früh vor Beginn der Verhandlung auf Anfrage der APA. Er sei nun “bis auf weiteres” neuer ÖGB-Rechtsvertreter im Prozess.
Im Schadenersatzverfahren des ÖGB gegen die frühere BAWAG-Führung hatte die Anwältin bereits das ÖGB-Mandat “auf eigenen Wunsch” zurückgelegt. Laut ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer geschah der Wechsel einvernehmlich. Das Wiener Handelsgericht hatte die Schadenersatzklage des ÖGB mit einem Streitwert von 11 Mio. Euro in erster Instanz abgewiesen, der Klage komme keine Berechtigung zu, hieß es in dem Entscheid. Der ÖGB vertraut – mit neuer Rechtsvertretung – auf die Berufungsinstanz.
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