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Energiesparendes Bauen wird rechtlich verankert

Mit Beginn des kommenden Jahres soll die neue Vorarlberger Bautechnikverordnung in Kraft treten. Diese orientiert sich in weiten Teilen an den von allen neun Ländern beschlossenen Richtlinien des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) und trägt somit zur österreichweiten Harmonisierung der Bestimmungen bei. In einigen Bereichen, insbesondere beim energiesparenden Bauen, setzt das Land aber eigene ehrgeizigere Standards um. "Dadurch bekräftigen wir unser Bekenntnis zum ökologischen Wohnbau", so Landesrat Manfred Rein heute, Montag, im Landhaus. Insbesondere die Bauwirtschaft ist an einer Angleichung der Länderregelungen interessiert. Die bisherigen, zum Teil erheblichen Unterschiede in den technischen Anforderungen haben vor allem für Bauunternehmen, die über die Ländergrenzen hinweg planen und produzieren, ein Hemmnis dargestellt und Mehrkosten verursacht.

Abweichend von der OIB-Richtlinie setzt Vorarlberg bei der Energieeinsparung den eigenen ambitionierten Weg konsequent fort. Energieinstituts-Geschäftsführer Adolf Groß veranschaulichte dies an einem Beispiel: Genügt nach den derzeitigen Bestimmungen bei neuen Wohngebäuden ein Heizwärmebedarf von 83 Kilowattstunden pro m2 für die baugesetzliche Genehmigung, so wird dieser Wert nun mit 55 Kilowattstunden pro m2 beschränkt und ab 2010 auf 50 Kilowattstunden pro m2 reduziert.

Der Energieausweis ist zudem eine Aufwertung für Gebäude mit hohem energetischen Standard und hoher Wohnqualität, betonte Raumplanungsvorstand Wilfried Bertsch. Erstmalig wird zudem neben dem Energieverbrauch für das Heizen auch jener für Kühlung und Klimatisierung betrachtet.

Auch der Brandschutz wurde im Zuge der Verhandlungen um die Bautechnikverordnung intensiv diskutiert. Wesentliche Neuerungen gibt es laut Geschäftsführer Kurt Giselbrecht von der Brandverhütungsstelle hinsichtlich der konstruktiven Verwendung von Holz für Gebäude mit bis zu vier oberirdischen Geschossen sowie der verpflichtenden Installation von Rauchwarnmeldern in den Wohnungen.

Auch die Stabilität von Gebäuden wird in der Bautechnikverordnung angesprochen. Insbesondere bei großen öffentlichen Gebäuden, z.B. Spitälern oder Veranstaltungsgebäuden gilt künftig das “Vieraugenprinzip”, das heißt deren Statik muss auch von einem unabhängigen Experten überprüft werden, erläuterte Kornelia Rhomberg vom Landeshochbauamt.

Da für die vor dem 1. Jänner 2008 eingeleiteten Bauverfahren die bisherigen Bestimmungen gelten, wird empfohlen, für alle fertig geplanten und baureifen Projekte die Antragstellung bis 31. Dezember 2007 nicht zu versäumen. (gw) (btv07.vlk)

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OTS0170 2007-10-22/13:03

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