Bei der nicht-öffentlichen Prozedur im Wiener Landesgericht wurden Abdrücke der Finger und der Hände von allen Seiten abgenommen. Er habe dagegen keinen Einwand erhoben, die Abnahme von Fingerabdrücken sei ihm von seinen USA-Reisen bereits vertraut, sagte der in New York lebende Spekulant. Auch für mehrere Mitangeklagte wie Ex-BAWAG-Vorstand Josef Schwarzecker und Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger stellte die “erkennungsdienstliche Behandlung” offenbar kein Problem dar. “Ich habe nichts zu verbergen”, sagte Schwarzecker auf Anfrage.
Anders sah dies Ex-BAWAG-Generaldirektor Johann Zwettler, der sich nicht “erkennungsdienstlich behandeln” ließ. Wie seine Anwälte argumentierten, treffe der Paragraf 65 Absatz 1 des Sicherheitspolizeigesetzes nicht zu, daher dürften auch keine Fingerabdrücke abgenommen werden.
Auch der mitangeklagte frühere BAWAG-Wirtschaftsprüfer Robert Reiter verweigerte die “erkennungsdienstliche Behandlung”. Sein Mandant bestehe auf der Ausstellung eines diesbezüglichen Bescheides, erläuterte Reiter-Anwalt Thomas Kralik.
Die Anordnung der Abnahme von Fingerabdrücken am 80. Verhandlungstag löste Spekulationen über die Hintergründe der Maßnahme aus. Laut Richterin Claudia Bandion-Ortner soll es sich dabei um eine “reine Routineangelegenheit” handeln.
Erst eine Stunde später als gewohnt, also um 10.15 Uhr, begann heute die eigentliche Verhandlung. Der Sachverständige Fritz Kleiner soll wieder Fragen des Anwalts von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, Wolfgang Schubert, zu seinem Gutachten über die Sondergeschäfte der BAWAG mit Flöttl und dessen Handelstätigkeit beantworten. Auch Peter Schmautzer, Verteidiger von Hubert Kreuch, hat Fragen an den Sachverständigen.
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