Bei Adoption waren Josef F. und seine Frau unbescholten
Wie der Gerichtsvorstehers des zuständigen Bezirksgerichts Amstetten, Josef Schlögl, am Mittwoch richtigstellte, sei von den Antragstellern doch ein Strafregisterauszug verlangt worden. Die Leumundszeugnisse und andere Urkunden seien nach Rechtskraft des Urteils an Josef F. und seine Frau zurückgegeben worden.
“Dem Beilagenverzeichnis des Aktes zu dem Adoptionsverfahren habe ich entnehmen können, dass sowohl von Josef F. als auch von seiner Frau ein Leumundszeugnis eingeholt worden ist”, sagte Schlögl. Der Jurist bedauerte die Fehlinformation, aufgrund der ständigen Interviews zum Fall F. habe er übersehen, dass die Strafregisterauszüge doch offengelegt worden waren. Sicher sei, dass im Jahre 1994 “allfällige Vorstrafen getilgt” waren.
Hinweise auf eine Sekte, in dessen Fängen sich sich Elisabeth F. laut ihrem Vater befunden haben soll, waren weder in dem Akt zum Adoptionsverfahren noch in dem Akt zur Sorgerechtsübertragung eines weiteren vermeintlich weggelegten Kindes Elisabeth F.s zu finden, sagte er.
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