Wir haben gegen den Polizisten ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Gegen den überlebenden Motorradfahrer wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Heinz Rusch. Die Erhebungen laufen derzeit, die Unfallfahrzeuge wurden beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft hat einen verkehrstechnischen Sachverständigen damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Wenn uns das Gutachten vorliegt, kann über eine eventuelle Anklage entschieden werden, erklärt Rusch.
Bei dem Horror-Crash in Schröcken waren Ende Juni auf der L200 drei Motorradfahrer gegen ein Polizeiauto geprallt, das an einer unübersichtlichen Stelle aus einer Seitenstraße ausfuhr. Zwei Motorradlenker kamen dabei ums Leben, der Polizist und der dritte Motorradfahrer wurden schwer verletzt.
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