Erzürnt war Nagel vor allem über die Ignoranz der Mitglieder des Strafsenats, die es nicht für nötig erachtet hatten, ein zur Verfügung gestelltes Video vor der Urteilsverkündung anzusehen. “Dabei hatte ich ihnen noch angeboten, selbst zu erscheinen”, erzählt Nagel, woraufhin es geheißen hatte, dass sein Erscheinen nicht notwendig wäre.
Klare Regelung
Dass sich der Senat 1 in seiner Urteilsbegründung und auch die Austria bei ihrer Forderung nach einer Neuaustragung der Partie gegen den FC Wacker auf denselben Paragraphen im FIFA-Regulativ berufen, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Vor allem die Auslegung durch den Strafsenat, denn laut Luczensky war nicht die Gelbe Karte gegen Innsbrucks Schrott, sondern später die Gelb-Rote falsch damit wiederum sei die Entscheidung des Schiedsrichters richtig gewesen, seinen Fehler während des Unterbruchs zu korrigieren. Dieser Sichtweise kann aber selbst der Chef der Schiedsrichter, DDR. Gerhard Kapl, nichts abgewinnen. “Es war ein Fehler, Schrott Gelb zu zeigen. Sie nach fortgesetztem Spiel aber wieder zurückzunehmen ist ein Regelbruch.” Darauf beruft sich auch die Austria. Präsident Nagel will vor allem erreichen, dass nicht gegen die Statuten entschieden wird. “Dies habe ich auch Herrn Pangl mitgeteilt und ich möchte das auch von ihm hören.”
Das Protestkomitee
14 Tage hat die Austria Zeit, die Protestschrift zu verfassen. Damit befasst ist erneut Olivia Lerch von der Rechtsanwaltskanzlei Summer/Schertler/Stieger und Partner. Dann wird sich das Protestkomitee der Bundesliga unter dem Vorsitz von Dr. Andreas Grundei beraten. Weitere Mitglieder sind Dr. Herbert Stegmüller, Mag. Kurt Temm, Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus und Mag. Walther Wawronek. Wohl erst kommende Woche wird sich der Senat 3 der Bundesliga mit dem Sicherheitsbericht und damit mit den Vorfällen rund um den Wacker-Fanblock sowie den Verwüstungen befassen.
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