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Tuberkoloseverdacht wird von Gesundeheitsdienst untersucht

Am 15. September 2008 ist ein 60jähriger Mann in einem Obdachlosenheim der Caritas von Betreuern tot aufgefunden worden. Es wurde eine Obduktion beantragt, bei der TBC-Erreger festgestellt wurden. Gemäß dem Tuberkulosegesetz wurde am 2. Oktober 2008 die Gesundheitsbehörde vom Obduzenten verständigt.

Die MA 15 – Tuberkulosevorsorge hat unverzüglich am 3. Oktober 2008 die Heimleitung der Caritas kontaktiert. Gemeinsam wurden Untersuchungstermine festgelegt. Die Befunde der aktuellen Röntgenuntersuchungen sind noch ausständig.

Der Ablauf einer Umgebungsuntersuchung erfolgt nach festgelegten internationalen Standards und ist abgestimmt auf den spezifischen Krankheitsverlauf der Tuberkulose, so Dr. Ursula Karnthaler, Leiterin des Fachbereichs Infektionsvorsorge. Aufgrund der langsamen Vermehrung der Tuberkulosebakterien dauert es zumindest einige Wochen bis eine Neuerkrankung diagnostiziert werden kann. Deshalb wird in der Regel die Umgebungsuntersuchung zwei Mal im Abstand von 3 Monaten durchgeführt.

Obdachlose werden regelmäßig untersucht

In Obdachloseneinrichtungen wird zumindest einmal jährlich eine Röntgenuntersuchung durchgeführt. Ebenso wird dem dortigen Personal die Möglichkeit zur Teilnahme an der Untersuchung angeboten. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Obdachloseneinrichtungen werden entweder in eine Gesundheitsfürsorgestelle eingeladen oder es wird die Untersuchung vor Ort mit dem Röntgenbus durchgeführt.

Die Untersuchung der Obdachlosen findet nach § 23 Abs. 1 TBC-Gesetz und der darauf basierenden Wiener Tuberkulosereihenuntersuchungsverordnung statt. Auf Tuberkulose untersucht werden Personen, die nicht regelmäßig gesundheitlich untersucht werden und deren Lebenssituation nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, an einer unerkannten Tuberkulose zu erkranken.

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