AA

E-Card: Mehr Funktionen

Die Funktionen der E-Card sollen in den kommenden Monaten deutlich erweitert werden, zunächst allerdings nur im Rahmen von Pilotprojekten.

Elektronische Überweisungsformulare sollen ab 2009 nicht nur in zwei Bezirken, sondern dann in drei Bundesländern getestet werden.

Auch beim Krankschreiben soll künftig kein Papierkram mehr anfallen, die “Arbeitsunfähigkeitsmeldung” soll direkt vom Arzt an den Sozialversicherungsträger gehen, kündigte der stellvertretende Generaldirektor des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, Volker Schörghofer, am Mittwoch bei einer Pressekonferenz an.

Laut Schörghofer werden die zusätzlichen Services rege in Anspruch genommen. Ab wann sie österreichweit verfügbar sein werden, sagte er nicht. Seit Mai dieses Jahres läuft in je einem Bezirk in Tirol und in Oberösterreich der Pilotbetrieb für die elektronische Überweisung an Fachärzte, Labors etc. Bisher haben die 50 teilnehmenden Ärzte 5.122 E-Überweisungen getätigt. Dadurch können, so Schörghöfer, die derzeit unterschiedlichen Formulare durch ein elektronisches ersetzt werden. Die Informationen sind die selben wie auf einem Überweisungsschein (Verdachtsdiagnose etc.). Die Möglichkeit des Datenmissbrauchs gebe es nicht, betonte er.

“Die Daten werden nicht gespeichert, sobald die Überweisung abgerufen ist, wird der Datensatz gelöscht.” Ab nächstem Jahr werden die elektronischen Überweisungen dann in Tirol und Oberösterreich flächendeckend sowie in einem dritten noch nicht feststehenden Bundesland möglich sein.

6.240 Meldungen über Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitsfähigkeit wurden seit April von den 35 am Pilotprojekt teilnehmenden Ärzten an die Sozialversicherungsträger geschickt. Zusatznutzen: Dadurch können Arbeitgeber online erheben, wie viele Mitarbeiter krankgeschrieben sind. “Die VOEST tut das schon jetzt”, erzählte Schörghofer.

Auch der Einsatz der E-Card an Krankenhäusern soll ausgeweitet werden. Derzeit laufen Pilotprojekte am Wiener Hanusch-Krankenhaus und am Klinikum Wels, bis 2009 sollen fünfzig Prozent der öffentlichen Krankenhäuser mit dem System arbeiten.

Dadurch soll nicht nur Administrationsaufwand verringert, sondern auch gesichert werden, dass der Patient exakt die im Krankenhaus verordneten Medikamente bekommt und die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Die seit Jahresanfang gültige Rezeptgebührenobergrenze bei zwei Prozent des Nettoeinkommens wird ebenfalls per E-Card kontrolliert. Sobald die Grenze erreicht ist, erscheint beim Arzt der Hinweis, dass der Patient von den Gebühren befreit ist. Bis Jahresende sollen etwa 300.000 Menschen durch die Obergrenze keine Rezeptgebühren zahlen müssen.

Ab Anfang November wird die E-Card außerdem für Vorsorge-Untersuchungen eingesetzt, ab April 2009 verpflichtend. Dadurch können die verschiedenen Ärzte die Dokumentationsblätter einsehen. Auch hier, betonte Schörghofer, würden die Daten anonymisiert verschickt.

  • VOL.AT
  • Gesundheit
  • E-Card: Mehr Funktionen