Erfolgreiche aks Therapie an Sonderschulen

So können Kinder mit geistiger, körperlicher, Sinnes- und/oder Mehrfachbehinderung und/oder gravierender Entwicklungsstörung direkt an der Schule von den aks-TherapeutInnen betreut werden. Dadurch können wir Eltern und Kindern wohnortnahe schulische und therapeutische Angebote ermöglichen, welche die entlasten. Gerade langjährige zusätzliche Therapietermine sind eine große Belastung für die betroffenen Kinder und deren Familien, erklärt Isolde Haberleitner, Stellenleiterin für die SPZ-Therapie bei den aks Kinderdiensten.
Therapie an 12 Schulen: Derzeit arbeiten insgesamt 18 TherapeutInnen an den folgenden Schulen
-
HPSZ Vandans
-
SPZ Bludenz
-
PFZ Feldkirch
-
ASO Rankweil
-
SPZ Götzis
-
SPZ Hohenems
-
SPZ Lustenau
-
SPZ Lochau
-
SPZ Fussach
-
SPZ Bregenz
-
ASO Langenegg
-
SPZ Lauterach
Dabei kam die Therapie am SPZ Lauterach in diesem Schuljahr neu dazu, ebenso wie die Betreuung von basalen Kindern in einer Tagesstruktur, im Auftrag des Landes. Seit September 2008 werden mit diesem Angebot zehn Kinder am SPZ Bludenz über Mittag und teilweise Nachmittags von zwei Sozialbetreuerinnen begleitet. Für das kommende Schuljahr ist eine weitere Ausweitung des Therapieangebots geplant. Wir freuen uns, dass wir ab September 2009 auch Therapie im Jupident anbieten können, erklärt Haberleitner.
Integration in den Schulalltag
Die Therapie findet je nach Bedarf als Einzel- oder Gruppentherapie statt und ist nicht auf das Therapiezimmer begrenzt. Der Vorteil von der Therapie direkt in der Schule ist, die Integration der Therapiearbeit in den schulischen Alltag der Kinder, beschreibt Isolde Haberleitner die Synergieeffekte. Im Vordergrund steht dabei immer die Erreichung der größtmöglichen Selbständigkeit für jedes Kind. Neben der Arbeit im Klassenzimmer betrifft das beispielsweise auch die Teilnahme von Kindern aus dem SPZ an aks Therapiewochen und die Teilnahme von aks TherapeutInnen an Schulprojektwochen.
Der Weg zur Therapie
Der Weg zur aks-Therapie ist in den SPZs genauso wie in einer Kinderdienst-Außenstelle, erklärt aks Sozialmedizin Geschäftsführer Mag. Helmut Fornetran. Viele der Kinder sind bereits vor Schulantritt beim aks in Betreuung. Die Therapie an der Schule ist hier die Weiterführung. Voraussetzung für eine Therapie ist immer die Einwilligung der Eltern. Am Beginn der Therapie steht dann die Zuweisung durch einen Arzt sowie die Abklärung beim ärztlichen Sprechtag des aks, denn die Voraussetzung für eine Therapie ist immer die medizinische Notwendigkeit. Deshalb ist auch eine jährliche Kontrolluntersuchung für jedes Therapiekind an Sonderschulen und SPZs vorgesehen.
Quelle: aks Kinderdienste
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.