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Grundsatzbeschluss zur Fassadensanierung

Kaiserstraße in Bregenz
Kaiserstraße in Bregenz
Im dicht verbauten Gebiet – zum Beispiel in der Innenstadt – stellt die Fassade eines Gebäudes oft gleichzeitig die Grundstücksgrenze dar.

Bregenz. Eigentümer/innen, die an der Hausfassade eine Wärmedämmung anbringen wollen, können das grundsätzlich nur, wenn ihnen das Recht zur Überbauung von öffentlichem Gut eingeräumt wird.

Wie Bürgermeister DI Markus Linhart nach der Stadtratssitzung am 15. Dezember 2009 berichtete, habe man nunmehr im Sinne einer Hilfestellung bei energetischen Sanierungen einen Grundsatzbeschluss gefasst. Demzufolge werde der Inanspruchnahme von öffentlichem Gut im Zuge der Wärmedämmung eines bestehenden Hauses künftig in der Regel zugestimmt.

Die Einzelfall-Genehmigung erfolge jedoch wie bisher nach Konsultation der Stadt- und Verkehrsplanung durch einen gesonderten Stadtratsbeschluss, meinte der Bürgermeis­ter, weil – gerade im Stadtkern – zum Beispiel auf entsprechende Gehsteigbreiten und aus­reichenden Platz für den öffentlichen Verkehr geachtet werden müsse.

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