Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass das Fach Sicherheitspolizeiliche Handlungslehre ein rein theoretisches ist. Jedoch entstammen die behandelten Beispiele aus der Realität, wie Chefinspektor Michael Beyrer im VOL Live Interview erklärt: Kurz gesprochen könnte man sagen: Was darf der Polizist, was ist unter der Beachtung der Rechtsmäßigkeit, der Verhältnismäßigkeit und der Menschenwürde möglich? Durch spezifische Beispiele kann so theoretisch Gelerntes in einen praktischen Kontext gebracht werden.
Polizeigrundausbildung: Kein reines Auswendiglernen
Das alleinige Auswendiglernen beispielsweise der Strafprozessordnung oder des Verwaltungsstrafrechts ist hier nicht unbedingt zielführend. Die Schüler sind jetzt in einem ersten Stadium, aber wir möchten jetzt schon, dass sie sich in der richtigen Rechtsmaterie befinden. Jedoch muss es jetzt schon möglich sein sinngemäß die Materie anwenden zu können, so der Hauptamtliche Lehrer am Bildungszentrum der Sicherheitsexekutive für Vorarlberg.
Dieses Fach bildet die Basis um die Fächer miteinander in Verbindung zu setzen, schildert Kerstin Erne, Auszubildende im BZS V. Sicher werden wir dann in der Praxisphase noch mehr Bezug zu dem Erlernten bekommen, daher glaube ich nicht, dass reines Auswendiglernen in diesem Fach weiterhilft, meint die Schülerin.
Feldkirch: Polizeigrundausbildung – Sicherheitspolizeiliche Handlungslehre
(VOL-Live)
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