“Mit diesen Maßnahmen bekräftigen wir einmal mehr unsere besondere Wertschätzung der Arbeit innerhalb der Familie und des unverzichtbaren Engagements von pflegenden Angehörigen”, sagt Landesrätin Greti Schmid zu diesen Neuerungen.
Die Richtlinien für den Familienzuschuss werden erneut verbessert, gleichzeitig wird der Zuschuss dem Index angepasst. Künftig gibt es bei gleichem Familiennettoeinkommen für jedes Kind bis zum Höchstzuschuss von 439,9 Euro um monatlich 100 Euro mehr. “Durch eine bessere Gewichtung ab dem dritten Kind werden insbesondere kinderreiche Familien noch besser unterstützt. Und durch eine deutliche Anhebung der Einkommensgrenzen werden zusätzliche Familien in den Genuss des Familienzuschusses kommen”, so Schmid.
Weitere Informationen zum Familienzuschuss:
Familienreferat, Landhaus Bregenz, Telefon 05574/511-24128 oder -24139, E-Mail familienzuschuss@vorarlberg.at, Internet www.vorarlberg.at/familienzuschuss
Den neuen Pflegezuschuss erhalten jene Personen mit Wohnsitz in Vorarlberg, die ein Bundes- oder Landespflegegeld der Stufen 5 bis 7 beziehen, überwiegend zu Hause von Familienangehörigen oder Nachbarn gepflegt werden und keine Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen. Sie bekommen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 100 Euro, was bei einem Pflegegeld der Stufe 5 (902,30 Euro) einer Erhöhung um elf Prozent entspricht. Derzeit werden in Vorarlberg rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause betreut.
Anträge und weitere Informationen zum Pflegezuschuss:
BH Bregenz, Telefon 05574/4951-0
BH Dornbirn, Telefon 05572/308-0
BH Feldkirch, Telefon 05522/3591-0
BH Bludenz, Telefon 05552/6136-0
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Anita Kresser, Telefon 05574/511-24129
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