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"Komplizin" des gefassten Salzburger Ex-Anwalts enthaftet

Salzburg-Stadt - Die zu Jahresanfang nach Salzburg ausgelieferte Lebensgefährtin des Salzburger Ex-Anwaltes Friedrich L. (59), der Treuhandgelder in der Höhe von 2,65 Mio. Euro veruntreut haben soll, ist am Montag aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Ex-Anwalt in JVA eingeliefert
Brigitte H. in U-Haft
Friedrich L. in U-Haft
Das teilte der Anwalt von Brigitte H. (40), Raimund Danner, der APA mit. Für die Verdächtige wurde eine Kaution von 3.000 Euro hinterlegt, damit sei die Fluchtgefahr abgedeckt, sagte der Advokat.

Gegen Brigitte H. wird wegen Beitragstäterschaft ermittelt. Die 40-Jährige und ihr Lebensgefährte hatten sich vor acht Jahren in die Toscana nach Italien abgesetzt und dort eine neue Existenz aufgebaut. Nach ihrer Festnahme am 30. Juli 2009 warteten sie im Florentiner Gefängnis “Sollicciano” auf ihre Auslieferung nach Österreich. Bevor die beiden schließlich im Jänner dieses Jahres in die Justizanstalt Salzburg gebracht wurden, hatte sich H. in Italien bei einem Ärztepaar in Hausarrest befunden.

Wie die Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg, Elisabeth Schmidbauer, mitteilte, wurde H. am Montag gegen “gelindere Mittel” enthaftet. Sie habe den Reisepass abgeben müssen und dürfe Österreich nicht verlassen. Die Kaution “stammt aus der Verlassenschaft der verstorbenen Mutter meiner Mandantin”, erklärte Danner. Seinen Angaben zufolge ist bald mit einer Anklage gegen H. und L. zu rechnen, der nach wie vor in U-Haft sitzt.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft dem Ex-Wirtschaftsanwalt Veruntreuung sowie schweren, gewerbsmäßigen Betrug und Untreue (mit einer Strafdrohung von ein bis zehn Jahren) vor. Gegen Brigitte H., die laut Danner der Hehlerei geständig ist, laufen die Ermittlungen in Richtung Beitragstäterschaft. Das Paar hatte bis zu seiner Verhaftung bei einer routinemäßigen Kontrolle südlich von Florenz eine Pension unter dem Namen von H. betrieben. L. wies sich mit der Fotokopie eines gefälschten Reisepasses aus, der auf “Franz Maringer” lautete.

Danner hofft nun auf Strafmilderung, weil sich L. geständig und kooperativ zeige und “vollständig um Schadenswiedergutmachung bemüht ist”. Einen Großteil der veruntreuten Gelder habe der Beschuldigte zur Abdeckung der negativen Betriebskonten hergenommen. Die Treuhandgelder, die ihm für Liegenschaftskäufe und -verkäufe anvertraut worden waren, habe L. auf einfache Konten gelegt, weil sie dort keiner Dispositionskontrolle unterlagen, erläuterte der Strafverteidiger. Bei den Geschädigten handelte es sich um einige Versicherungen, Banken und Einzelpersonen.

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