Konstituierende Sitzung in Schruns

…mit folgender Tagesordnung statt:
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit (§ 43 GG)
2. Gelöbnis der Gemeindevertreter (§ 37 Abs. 1 u. 2 GG)
3. Bestellung eines Schriftführers und seines Stellvertreters (§ 47 Abs. 2 GG)
4. Festsetzung der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (§ 55 GG)
5. Aufteilung der zu besetzenden Stellen auf die Parteifraktionen und Vorschlag
der Parteifraktionen (§ 56 Abs. 2 GG)
6. Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (§ 56 Abs. 3 GG)
6. Wahl des Vizebürgermeisters (§ 62 Abs. 1 GG)
7. Festsetzung der Unterausschüsse und Zahl der Mitglieder
8. Entsendung von Vertretern in Organe juristischer Personen gemäß § 50 Abs. 1
lit. b Z 9 GG
a) Forstfonds des Standes Montafon Verbandsversammlung (Forstfondsvertretung)
(1 Delegierte(r), 1 EM)
b) Stand Montafon – Standesausschuss (1 Delegierte(r), 1 EM)
9. Allfälliges (§ 41 Abs. 4 GG)
Der Leiter der Gemeindewahlbehörde
Bgm. Dr. Erwin Bahl
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