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Postleitzahlenänderung

Aufgrund der Änderung der Postleitzahl in „6781“

möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auch die KFZ-Zulassung

auf die neue Postleitzahl geändert werden

muss. Wenden Sie sich dazu an ihre Versicherungsstelle,

welche dies gegen einen Unkostenbeitrag von 1 Euro

unbürokratisch veranlasst. Ansonsten wird bei

Fahrzeugkontrollen dies als Verwaltungsübertretung

behandelt und dementsprechend bestraft.

Bartholomaeberg

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