Als wichtigstes Ziel im Studienplan der Unilehrgangs bezeichnen die Organisatoren “den Umgang mit Hunden und die Mensch-Hund-Beziehung zu verbessern”. Den Absolventen soll eine Schlüsselrolle in der Qualitätssicherung hundebezogener Dienstleistungen zukommen, wie beispielsweise in der Hundeausbildung.
“Angesichts der aktuellen Diskussionen um angeblich gefährliche Hunderassen sowie Hundeführscheine halten wir es für besonders wichtig, dass auch abseits des Studiums der Veterinärmedizin kompetente Fachleute zu Fragen der Gefahrenprävention und Resozialisierung ausgebildet werden”, sagte Vizerektorin Karin Möstl.
Für die Zulassung zum viersemestrigen Lehrgang sind entweder die Hochschulreife oder mehrjährige, einschlägige Praxis und “hervorragende Leistungen im Aufnahmeverfahren” nötig. Absolventen erwerben den Titel “akademisch geprüfter Kynologe” bzw. “akademisch geprüfte Kynologin”. Bewerbungen für den im Oktober startenden Lehrgang sind ab sofort möglich. Die Teilnahmegebühr beträgt 3.990 Euro.
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