Von den rund 15 postalischen Anträgen, die seit der Einführung des elektronisch überwachten Hausarrestes am 1. September in der Justizanstalt Salzburg eingegangen sind, wurde nur einer von einem weiblichen Häftling gestellt. Bei ihr werden gerade die formalen Voraussetzungen geprüft. Probleme mit der Fußfessel habe es “bis dato” keine gegeben, “es funktioniert ausgezeichnet”, sagte Klingbacher. Jener 37-jähriger Salzburger, der nun schon fünf Wochen die Haft außerhalb des Gefängnisses verbüßt, war auch österreichweit der erste Fußfesselträger. Er war wegen eines Eigentumdeliktes verurteilt worden. Die anderen beiden Männer seien ebenfalls keine Gewalttäter, erklärte Klingbacher.
Österreichweit sind bis gestern, Donnerstag, 239 Anträge auf elektronische Aufsicht eingelangt. “Mit Stichtag 28. Oktober werden 25 Personen eine elektronische Fußfessel tragen, zwei davon sind U-Häftlinge”, erklärte Paul Hefelle, Pressesprecher des Justizministeriums. Er listete auf, wie viele Häftlinge pro Bundesland dann elektronisch überwacht werden: Einer in Vorarlberg, jeweils zwei in Tirol und Oberösterreich, jeweils drei inSalzburg, Steiermark und Wien sowie vier in Kärnten und sieben in Niederösterreich. Bis zum Jahresende werden es laut Hefelle 80 bis 100 Häftlinge sein.
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