Vier Minuten vor der Mittagspause wurde das störende Programm auf jenem Computer im Laborraum installiert, an dem der beschuldigte Schüler während des Unterrichts gesessen war. “Es wurden sinnlose Datenpakete in das Netz gebracht”, erklärte der EDV-Lehrer im Zeugenstand. Der Angeklagte rechtfertigte sich damit, dass der Lehrer die Schüler bereits fünf Minuten vor der Pause aufgefordert hatte, die Rechner auszuschalten. Man könnte das Programm ja mit einer Zeitschaltung installieren oder von einem anderen Computer aus starten, meinte er. Ein anderer Schüler hätte dieses störende Softwareprogramm in die Schule gebracht. Wer das war, wisse er allerdings nicht. “Der große Unbekannte also”, konstatierte Richter Peter Hattinger.
Ob der Bursche nun tatsächlich die “Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems” verursacht hat, wie dieses Delikt der schweren Sachbeschädigung in Paragraf 126b des Strafgesetzbuches spezifiziert wird, soll nun der Systemadministrator mit seiner Zeugenaussage bei der nächsten Verhandlung klären. Verteidigerin Eva Gietzinger verlangte auch die Vorlage sämtlicher Protokolle, die den Rechner betreffen.
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