Ins Rollen gebracht hatte das Ganze der diplomierte Krankenpfleger Herbert G. Der inzwischen 56-jährige Pfleger war im November 2009 von der Senioren-Betreuung Feldkirch gekündigt worden.
Kündigung grundlos erfolgt?
Weil die Kündigung seiner Meinung nach grundlos erfolgte, holte er sich beim Feldkircher Anwalt German Bertsch Rechtsbeistand und fechtet seinen Rauswurf am Arbeits- und Sozialgericht an. In der Folge marschierte Herbert G,. der inzwischen in einem Seniorenheim im Klostertal seine Brötchen verdient, mit schweren Vorwürfen gegenüber der Leitung im Haus Nofels ins Landhaus. Von der Verabreichung von Nährlösungen, die zu Bauchbeschwerden führen, über die Benutzung falscher Injektionsnadeln bis hin zur Überforderung des Personals bei Erste-Hilfe-Maßnahmen reichen seine Vorwürfe.
Land informiert Staatsanwalt
Vom Land aus habe man im Herbst 2010 die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, bestätigt Feldkirchs Sozialstadtrat Guntram Rederer auf Anfrage der VN. Ich finde die derzeit laufende Prüfung der Vorwürfe durch die Polizei richtig und bin fest davon überzeugt, dass keine Missstände entdeckt werden, betont Rederer. Der Pfleger sei wegen massiver Vorwürfe von Vorgesetzten, Angehörigen und Heimbewohnern im Hinblick auf begangene Dienstverfehlungen völlig zu Recht entlassen worden, schloss Rederer, der das Sozialressort im März 2010 übernommen hatte.
Vergleichssumme angeboten?
Völlig anders bewertet Anwalt Bertsch die Causa. Für ihn ist Herbert G. zu Unrecht gekündigt worden. Darüber hinaus habe man dem Pfleger einen Vergleich mit einer stolzen Summe und gegenseitigem Stillhalten angeboten. Bertsch gab sich überzeugt davon, dass Herbert G. seine Kündigung vor dem Arbeitsgericht mit Erfolg anfechten wird.
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