Sein österreichischer Anwalt Harald Schuster bestätigte die “enorme Summe” gegenüber der APA und damit entsprechende Berichte der Tageszeitung “Österreich” und des Ö1-Mittagsjournals vom Mittwoch sowie eine Notiz in einer früheren Ausgabe der Wochenzeitung “Format”. Mensdorff-Pouilly hatte Anfang des Vorjahres wegen mutmaßlicher Verwicklung in Bestechungsvorgänge rund um den Rüstungskonzern British Aerospace (BAE) eine Woche in Londoner Untersuchungshaft verbringen müssen.
Das Verfahren ist in Großbritannien nach Strafzahlungen durch BAE mittlerweile eingestellt worden. In Österreich ist derzeit ein Antrag auf die Einstellung des Verfahrens gegen Mensdorff am Oberlandesgericht Wien anhängig; eine Entscheidung soll nach Angaben von OLG-Sprecher Reinhard Hinger gegenüber der APA innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen erfolgen. Mensdorffs Anwalt Harald Schuster sagte der APA auf Anfrage, das österreichische Verfahren müsse eingestellt werden, weil es nach der Einstellung des britischen Verfahrens gegen das Verbot der Doppelverfolgung von Straftaten verstoße.
Mensdorff bekommt 100 Euro pro Tag von Österreich
In Österreich ist eine Entschädigung für Mensdorff-Pouilly wegen seiner fünfwöchigen U-Haft im Jahr 2009 vorerst nicht in Sicht. Dafür müsste ein Freispruch erfolgen bzw. das Verfahren eingestellt werden. Er könnte dabei nach hiesiger Rechtslage mit 100 Euro pro Tag rechnen. “So weit sind wir aber noch lange nicht”, so Anwalt Schuster.
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