Ein neuer Fall entfacht die Diskussion über Sozialleistungen in Österreich: Eine syrische Familie mit elf Kindern soll in Wien monatlich rund 9.000 Euro an Unterstützungsleistungen erhalten – bestehend aus etwa 6.000 Euro Sozialhilfe und rund 3.000 Euro Familienbeihilfe. Die Stadt Wien bestätigte gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal, dass diese Größenordnung realistisch sei. Laut dem Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker gibt es vier Familien mit elf Kindern, die Leistungen der Mindestsicherung beziehen.
Grund für die hohen Summen ist das Wiener Modell, bei dem pro Kind ein fixer Betrag von 326 Euro gewährt wird. In anderen Bundesländern sind die Beträge oft gestaffelt oder niedriger – etwa in Vorarlberg.
FPÖ: Sozialhilfe nur noch für Staatsbürger
Die FPÖ kritisiert das System heftig. Generalsekretär Michael Schnedlitz bezeichnete die Zahlung als "Skandal der Sonderklasse" und forderte, Sozialleistungen künftig nur noch an österreichische Staatsbürger:innen auszuzahlen. Auch Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp warf der SPÖ vor, "Sozialasylanten" zu bevorzugen.
Regierung reagiert mit Integrationspaket
Am Mittwoch, 28. Mai 2025, will Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) ein neues Integrationspaket im Ministerrat einbringen. Es sieht verpflichtende Maßnahmen für Asylberechtigte und Schutzsuchende mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit vor.
Geplant sind ein flächendeckendes Kompetenzscreening, verpflichtende Deutschkurse, Wertevermittlung und Sanktionen bei Nichtbestehen – etwa durch Selbstbehalte bei Sozialleistungen. Das Vorhaben soll laut Ministerium "den Startschuss" darstellen. Die Umsetzung wird mehrere Etappen umfassen.
Sozialhilfe-Reform bereits im Koalitionsprogramm
Zusätzlich ist eine umfassende Sozialhilfe-Reform geplant: Die neue Bundesregierung (ÖVP, SPÖ, Neos) will bundesweit einheitliche Tagsätze und Zuschläge für Kinder einführen. Für Asylberechtigte soll es eine Wartefrist von bis zu drei Jahren geben, bevor sie Anspruch auf die volle Leistung haben.
Juristen und NGOs warnen vor einem möglichen Verstoß gegen EU- und Verfassungsrecht. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte in der Vergangenheit ähnliche Einschränkungen aufgehoben.

Was gilt in Vorarlberg?
Anspruch nur bei fünfjährigem Aufenthalt
In Vorarlberg erhalten nur Personen mit rechtmäßigem, dauerhaftem und mindestens fünfjährigem Aufenthalt Sozialhilfe. Subsidiär Schutzberechtigte haben nur Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Grundversorgung.
Höhe der Leistungen
Für Alleinstehende liegt die Sozialhilfe 2025 bei maximal 1.209 Euro, für Paare bei 1.693 Euro. In Tirol, das kein Landesausführungsgesetz hat, gelten 1.814 Euro. Zusätzlich möglich: 30 % Zuschlag für Wohnkosten (rund 363 Euro).
Ein Freibetrag von 6.321,84 Euro gilt bei offener Sozialhilfe. Besonders schützenswerte Gruppen wie Menschen mit Behinderung erhalten zusätzliche Leistungen (z. B. 218 Euro Zuschlag).
Antrag und Kostenersatz
Zuständig ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft. Ein Antrag kann formlos oder mit Formular gestellt werden. Kostenersatz kann verlangt werden, wenn etwa später Vermögen zufließt – auch Erben können herangezogen werden. In stationären Einrichtungen sind z. B. 80 % der Pension zur Deckung heranzuziehen.
In Wien erhält eine Familie mit elf Kindern rund 6.000 Euro Mindestsicherung und 3.000 Euro Familienbeihilfe – insgesamt 9.000 Euro.
Warum ist die Summe so hoch?
Wien zahlt pro Kind pauschal 326 Euro Mindestsicherung. Bei kinderreichen Familien entstehen so deutlich höhere Gesamtbeträge als in anderen Bundesländern.
Was plant Integrationsministerin Plakolm?
Ein Integrationspaket mit verpflichtenden Kursen und Sanktionen bei Nichtbestehen. Es wird am 28. Mai 2025 im Ministerrat eingebracht.
Wie hoch ist die Sozialhilfe in Vorarlberg?
2025 gelten 1.209 Euro für Alleinstehende, 1.693 Euro für Paare. Zuschläge, Freibeträge und Sonderregelungen können je nach Lebenslage hinzukommen.
Was ist über die geplante Reform bekannt?
Asylberechtigte sollen erst nach bis zu drei Jahren Anspruch auf die volle Leistung haben. Expert:innen sehen rechtliche Risiken in der Umsetzung.
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