Drei Viertel davon bekommen aber dafür nichts bezahlt, so die Ergebnisse einer Online-Umfrage der Arbeiterkammer (AK). Von insgesamt 54 Prozent der Befragten werde aber seitens des Arbeitgebers erwartet, dass sie schnellmöglich reagieren.
Recht auf ungestörte Freizeit
Im vergangenen Herbst befragte die AK online rund 3.500 Personen zum Thema “permanente Erreichbarkeit”. 81 Prozent gaben an, auch in der Freizeit, im Urlaub oder im Krankenstand für die Arbeit erreichbar zu sein, nur zwölf Prozent sagten das Gegenteil. “Niemand ist zu einer dauerhaften Rufbereitschaft verpflichtet, die noch dazu in der Vielzahl der Fälle nicht abgegolten wird”, sagte Silvia Hruska-Frank, stellvertretende Leiterin der Abteilung Sozialpolitik der AK. Vielmehr hätten Arbeitnehmer ein Recht auf ungestörte Freizeit.
Nur jeder Achte für Erreichbarkeit bezahlt
Nur knapp jeder Achte bekommt die zusätzliche Erreichbarkeit dauerhaft bezahlt, elf Prozent werden manchmal dafür entlohnt und drei Viertel nie. Dabei wirkt die ständige Erreichbarkeit für 61 Prozent der Befragten störend und belastend. Allerdings sind Arbeitnehmer nicht generell dazu verpflichtet, dauernd auf Anrufe und SMS zu reagieren. “Sie müssen nur erreichbar sein, wenn eine Rufbereitschaft vereinbart wurde – die ist dann aber auch extra abzugelten. Wenn Sie dienstlich kontaktiert werden, gilt die verwendete Zeit als Arbeitszeit und ist entsprechend zu bezahlen”, erklärte Hruska-Frank. Ständige Erreichbarkeit ist laut AK auch kein Phänomen, das nur bei gut bezahlten Angestellten vorkommt, sondern ist bei weniger gebildeten Menschen noch stärker verbreitet.
(APA)
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