Der Angeklagte wurde zu 20 Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Geschworene einstimmig für vorsätzlichen Tötungsdelikt
Die Geschworenen beantworteten die Hauptfrage nach dem vorsätzlichen Tötungsdelikt mit 8:0 Stimmen. Der 32-Jährige muss an mehrere Verwandte des Opfers einen insgesamt fünfstelligen Betrag zahlen, der sich vor allem aus Trauerschmerzensgeld und Ersatz für den erlittenen Schockschaden zusammensetzt.
Mildernde Umstände
Als mildernd wertete Karin Lückl, die Vorsitzende des Geschworenengerichts, die Herabminderung der Steuerungsfähigkeit beim Angeklagten sowie seine geständige Verantwortung und den bisher ordentlichen Lebenswandel. Sowohl die Verteidigerin als auch die Anklägerin und der Anwalt der Privatbeteiligten gaben keine Erklärung ab.
(APA)
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