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7.560 Euro Strafe für Hundekotangriff auf Moschee

Die Aufforderung zur Bezahlung der Geldstrafe wird er demnächst im Briefkasten finden.
Die Aufforderung zur Bezahlung der Geldstrafe wird er demnächst im Briefkasten finden. ©Atib
Wurf mit unappetitlicher Ladung hatte gerichtliches Nachspiel.
Unbekannte bewarfen ATIB Moschee mit Hundekot
“Wir möchten in Frieden weiterleben”
ATIB Moschee mit Hundekot beworfen

Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 30-jähriger Mann wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 7560 Euro verurteilt. Der Hundebesitzer wurde von einem Zeugen gesehen, wie er im Februar ein gefülltes Hundekotsäckchen auf die Moschee in Bludenz warf. Der Hintergrund ist unklar, der Mann hat etliche Vorstrafen, vor Gericht erschien er nicht. Doch er konnte in Abwesenheit verurteilt. Die Aufforderung zur Bezahlung der Geldstrafe wird er demnächst im Briefkasten finden. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Freispruch

Ebenfalls noch nicht rechtskräftig ist der Freispruch einer anderen Hundebesitzerin. Ihr wurde vorgeworfen, sich an der Aktion insofern beteiligt zu haben, indem sie den Hund des Bekannten hielt, damit er ungehindert werfen kann. Diese Tatbeteiligung konnte allerdings nicht nachgewiesen werden, so wurde die Frau im Zweifel frei gesprochen.

Interview mit Tolgahan Aydogan

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