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6,4 Millionen Österreich sind am 15. Oktober wahlberechtigt

6,4 Millionen Österreicher sind am 15. Oktober wahlberechtigt.
6,4 Millionen Österreicher sind am 15. Oktober wahlberechtigt. ©APA/ERWIN SCHERIAU
Am 15. Oktober ist es so weit: 6,4 Millionen Österreicher sind aufgerufen, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen. Es geht um die Wahl von 183 Abgeordneten des Nationalrates.

Nach einem langen, heftigen, teils auch schmutzigen Wahlkampf ist es morgen in einer Woche so weit: 6,4 Millionen Österreicher sind aufgerufen, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.Sie wählen 183 Abgeordnete des Nationalrates – und auf dieser Basis wird dann eine neue Regierung gebildet. Diese könnte tatsächlich eine neue sein, also nicht mehr die Große Koalition. Die Umfragen lassen große Änderungen erwarten: Seit Monaten liegt die ÖVP voran, die SPÖ steht Kopf an Kopf mit der FPÖ, die Grünen müssen sich auf starke Einbußen einstellen. Die NEOS haben gute Chancen, im Nationalrat zu bleiben – und die Liste des Ex-Grünen Peter Pilz könnte den Einzug schaffen. Unklar ist, wie sich die jüngste Schlammschlacht in der Affäre um den ehemaligen SPÖ-Berater Tal Silberstein auf das Wahlergebnis auswirken wird.

Kleinparteien schaffen wohl nicht Einzug in Nationalrat

Hoch unwahrscheinlich ist, dass die vier weiteren Parteien, die bundesweit antreten – Roland Düringers GILT, Karl Schnells FLÖ, KPÖ PLUS und die WEIßEN – über die Vier-Prozent-Hürde kommen, und ausgeschlossen ist dies für sechs weitere, nur in einzelnen Ländern antretende Parteien.

Eine Spalte am Stimmzettel ist leer – die für das Team Stronach. Es wurde 2013 mit 268.679 Stimmen in den Nationalrat gewählt, überlebte die Legislaturperiode aber nicht. Seine Wähler sind heuer ebenso am Markt wie die damaligen 165.746 Wähler des BZÖ – das mit 3,53 Prozent aus dem Nationalrat flog.

Nationalrat mit so vielen Parteien wie noch nie

Im Nationalrat vertreten waren nach der Wahl vom 29. September 2013 mit sechs so viele Parteien wie nie zuvor. Die SPÖ stellte mit 26,82 Prozent 52 Abgeordnete, die ÖVP mit 23,99 Prozent 47, die FPÖ mit 20,51 Prozent 40, die Grünen mit 12,42 Prozent 24, die NEOS mit 4,96 Prozent neun und das Team Stronach mit 5,73 Prozent elf Mandatare. Die stärkste Partei waren aber auch bei der vorigen Wahl die Nichtwähler: Mehr als 1,6 Millionen verzichteten auf ihr Stimmrecht.

Parteien setzen auf neue Spitzenkandidaten

Auch wenn damals schon viele daran zweifelten, verlängerten Kanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) die Große Koalition noch einmal. Beide wurden mittlerweile abgelöst: Faymann im Mai 2016 von Christian Kern – und Spindelegger im August 2014 von Reinhold Mitterlehner. Dieser musste im heurigen Mai Sebastian Kurz weichen – und der rief die Neuwahl aus, ein Jahr vor Ende der fünfjährigen Legislaturperiode. Auch die Grünen gehen mit einer neuen Spitzenkandidatin in die Wahl: Eva Glawischnig trat im Mai überraschend zurück, die EU-Parlamentarierin Ulrike Lunacek sprang als Spitzenkandidatin ein. Für FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist es hingegen die vierte, und Matthias Strolz führt die NEOS zum zweiten Mal in die Wahl.

Viel Bewegung im Nationalrat

Nicht nur bei den Parteichefs, auch im Nationalrat gab es so viel Bewegung wie nie zuvor: Mit der Team Stronach-Auflösung, aber auch mit ÖVP-Abwerbungen und Abspaltungen hat jetzt keine Partei mehr so viele Abgeordnete wie nach der Wahl 2013. Die ÖVP ist mit 51 Abgeordneten gleich groß wie die SPÖ, der eine Abgeordnete (zur Liste Pilz) abhanden kam. Die FPÖ hat nach Zu- und Abgängen jetzt 38 Mandate, die Grünen nach dem Abschied der Liste Pilz-Leute 21, die NEOS acht. Die Gruppe der Fraktionsfreien ist mit 14 groß wie nie zuvor.

Viele Briefwähler haben schon Stimme abgegeben

Wer bei der Konstituierung des neuen Nationalrates am 9. November angelobt wird, wird am Sonntag in einer Woche entschieden. Eine guter Teil der Stimmzettel ist allerdings schon ausgefüllt – von Briefwählern. Ihre – wohl deutlich mehr als zehn Prozent der gültigen – Stimmen könnten wieder den Ausschlag geben, wenn die Urnenwahl ein knappes Ergebnis bringt. Ausgezählt werden sie bei der NR-Wahl in zwei Etappen. Am Montag der größte Teil davon, und am Donnerstag wahrscheinlich noch einmal relativ viele Wahlkarten. Wie viele kann nur grob geschätzt werden, zwischen 50.000 und 100.000 wird erwartet. Denn heuer kommt zur “Donnerstags-Runde” der Wahlkarten noch ein Brocken dazu – Briefwahlstimmen, die am Sonntag (selbst oder von “Boten”) in Wahllokalen in fremden Wahlkreisen abgegeben wurden. Dies ist heuer erstmals bei einer NR-Wahl möglich.

Vorzugsstimmen machen Wahl spannend

Spannender als früher wird auch die Auszählung der Vorzugsstimmen. Vor allem bei der ÖVP könnten einige Kandidaten, vor allem in den Wahlkreisen, damit zu einem Mandat kommen, das sie mit ihrem Listenplatz nicht hätten. Denn die ÖVP hat parteiintern die Hürden halbiert. Mit den bisherigen gesetzlichen Hürden gab es nur wenige Vorreihungen – nur eine ÖVP-Abgeordnete kam 2013 auf diesem Weg in den Nationalrat.

Fast 100.000 Personen im Einsatz

Fast 100.000 Personen müssen am Wahlsonntag “arbeiten”, damit rund 6,4 Millionen Österreicher ihr Wahlrecht ausüben können. Für die – trotz steigender Beliebtheit der Briefwahl – immer noch weit vorherrschende Urnenwahl werden rund 10.200 Wahllokale eingerichtet, dazu kommen “fliegende Wahlbehörden” für Menschen, die nicht selbst ins Wahllokal kommen können.

In jedem Wahllokal muss eine “örtliche Wahlbehörde” gebildet werden, die alle Amtshandlungen rund um die Stimmabgabe sowie die Auszählung vornimmt. In größeren Gemeinden und Städten, die mehrere Sprengel einrichten, wird in jedem Wahllokal eine (zumindest) vierköpfige Sprengelwahlbehörden eingesetzt. In kleineren Gemeinden, wo es nur einen Sprengel gibt, erledigt die zehnköpfige Gemeindewahlbehörde die Arbeit im Wahllokal.

“Entlohnung” für Wahlhelfer

Die “Entlohnung” für den wahl-sonntäglichen Einsatz ist nicht in der Nationalratswahlordnung geregelt. Prinzipiell stehen den Wahlbeisitzern laut Gebührenanspruchsgesetz 12,50 Euro zu – als Verpflegungsvergütung für Frühstück und Mittagessen. In manchen Gemeinden gibt es stattdessen eine Jause – und die größeren Städte zahlen sehr unterschiedlich: In Bregenz gibt es nur 21 Euro für Beisitzer und 30 für Wahlleiter, in Wien 45 Euro, in Klagenfurt 50. Innsbruck hat wegen der Rekrutierungsprobleme die Entschädigung zuletzt auf 70 Euro (wie in Graz) erhöht, Salzburg im Vorjahr sogar auf 80 Euro.

Die Sprengelwahlbehörden sind die kleinsten, sie bestehen “nur” aus einem Vorsitzenden und drei Beisitzern sowie Vertrauenspersonen der Parteien. Nicht Mitglieder der Wahlbehörden, aber ebenfalls im Wahllokal zugelassen sind Wahlzeugen. Häufig werden nicht alle in der Nationalrats-Wahlordnung vorgesehenen Jobs vergeben, weil die Kapazität der Parteien nicht ausreicht.

Die Sprengelwahlbehörden sind für die gesamte Abwicklung der Stimmabgaben zuständig: Vor Beginn der Abstimmung müssen sie sich etwa überzeugen, dass die Urne leer ist. Dann müssen sie die Identität der zur Volksbefragung berechtigten Personen überprüfen und ihnen Kuvert und Stimmzettel aushändigen. Nach Ende des Befragungstages müssen sie das Wahllokal schließen, die Stimmen auszählen und in der Niederschrift des örtlichen Wahlergebnisses festhalten. Wie dabei vorzugehen ist, steht detailliert in der Nationalrats-Wahlordnung.

Wahlleiter: Der Chef im Wahllokal

Chef im Wahllokal ist der Wahlleiter – meist ein Beamter. Dazu kommen in Sprengelwahllokalen drei, in Gemeindewahllokalen neun Beisitzer, die von den Parteien nominiert werden. Ihre Aufteilung richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Nationalratswahl im jeweiligen Gemeindegebiet. Dabei kommen aber nicht alle zum Zug. Damit jede Nationalratspartei vertreten ist, gibt es die dritte Kategorie der Vertrauenspersonen, von denen jede Partei zwei stellen darf. Sie dürfen an allen Beratungen teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht, etwa wenn es um die Gültigkeit oder Ungültigkeit eines Stimmzettels geht.

Auf der untersten Stufe der Hierarchie in den Wahllokalen stehen die Wahlzeugen. Jede Liste, die im Bundesland antritt, darf jeweils zwei dieser Zeugen in jeden Wahlsprengel entsenden. Aus Sicht der Parteien haben sie gegenüber den Mitgliedern der Wahlbehörde den Vorteil, dass sie nicht an die Amtsverschwiegenheit gebunden sind. Sie dürfen also laufend nach außen informieren.

Auszählung der Stimmen

Mit Schließung des Wahllokales ist der Tag für die Wahlbehörden freilich nicht zu Ende. Denn nach Wahlschluss beginnt die Auszählung. Sprengel- und Gemeindewahlbehörden prüfen und zählen die Stimmzettel aus, übermitteln ihre Resultate den 112 Bezirkswahlbehörden, die die Bezirksergebnisse ermitteln und der Landeswahlbehörde mitteilen. Diese fasst die Bezirksresultate zu Wahlkreis- und Landesergebnissen zusammen und teilt sie der Bundeswahlbehörde mit. Die stellt das vorläufige Endergebnis fest.

In diesem fehlt aber noch ein großer Teil der Stimmen – nämlich die Briefwahl und in fremden Regionalwahlkreisen abgegeben Wahlkarten. Ihre Auszählung ist Aufgabe zweier weiterer Wahlbehörden: Die “klassische” Briefwahl (vor dem Wahltag per Post oder bei der Wahlbehörde abgegeben) zählen am Montag die Bezirkswahlbehörden aus. Und erst am Donnerstag zählen die Landeswahlbehörden die Wahlkarten aus, die (also solche oder als Briefwahl) am 15. Oktober in fremden Wahlkreisen abgeben wurden.

Donnerstagabend sollten dann alle Stimmen ausgezählt sein. “Amtlich” ist das Ergebnis aber erst, wenn die Bundeswahlbehörde es abschließt und veröffentlicht. Das geschieht in deren Sitzung am 31. Oktober.

(APA/Red)

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