Von den restlichen Vorwürfen – Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Personen – wurde der Mann freigesprochen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil des Schöffensenats ist daher nicht rechtskräftig.
Laut Anklage soll sich der Pensionist das Vertrauen von jungen Menschen aus einer Therapieeinrichtung erworben und ihnen Geld u.a. für Oralsex angeboten haben. Einen Burschen soll er in seiner Wohnung vergewaltigt haben. Sein Mandant habe “nicht fein” gehandelt, aber nie Gewalt angewendet, sagte sein Rechtsbeistand.
(APA/Red.)
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