57-Jähriger in Wien verstieß gegen das Verbotsgesetz

Da ein 57-jähriger Mann (Stbg.: Österreich) beabsichtige den Stephansdom zu betreten, wurde er aufgefordert sich einer Personenkontrolle zu unterziehen sowie mitgeführte Gegenstände vorzuzeigen. Der Mann zeigte sich mit diesen Maßnahmen nicht einverstanden, wirkte nicht an der Identitätsfeststellung mit und zeigte den Inhalt seines mitgeführten Rucksackes nicht vor. Durch die Beamten wurde dem Mann mitgeteilt, dass ein Betreten der Kirche unter diesen Umständen nicht möglich sei.
Mann in Wien wurde vorläufig festgenommen
Aufgrunddessen äußerte der Mann Wörter nationalsozialistischer Gesinnung. Er wurde vorläufig festgenommen. Ein durchgeführter Alkotest ergab bei dem Mann einen Wert von 3,8 Promille. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde er auf freiem Fuß angezeigt.
(Red)
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