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55-jähriger TikToker hieß Grazer Amoklauf gut

Richterin Bandion-Ortner verurteilte den Influencer.
Richterin Bandion-Ortner verurteilte den Influencer. ©APA/THEMENBILD
Ein 55 Jahre alter Iraker ist am Freitag wegen Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung zu 14 Monaten Haft, zehn davon bedingt, verurteilt worden. Der Influencer mit Millionen-Reichweite hatte in zwei Videos den Amoklauf am Grazer BORG Dreierschützengasse gut geheißen, wohl aus Ärger über die Behörden. Richterin Claudia Bandion-Ortner ordnete außerdem die Teilnahme an einem "Dialog statt Hass"-Programm an. Das Urteil ist rechtskräftig.

Konkret hatte der Mann, seit 2015 in Österreich, seit drei Jahren mit Asylstatus, wohl Probleme bei einer von ihm gewünschten Namensänderung, ein anderes Mal ärgerte er sich, weil ihm der Besuch seines Bruders verweigert wurde. In einem Video, in Graz aufgenommen, wie Staatsanwalt Markus Kitz ausführte, ärgert sich der Angeklagte entsprechend und meint dann gegenüber seiner irakischen Followerschaft auf der ganzen Welt, das sei hier das Bundesland, in dem der Amoklauf stattfand und sagt: "Das heilt meinen Schmerz." Im zweiten Video nannte er den Amoklauf "stark" und meinte "ich will mehr sehen". Bei der polizeilichen Einvernahme meinte er dann, es sei ihm egal, dass viele Menschen gestorben seien. Er freue sich, wenn so etwas passiere, weil alle gegen ihn und seinen Bruder seien.

Video mehr als 162.000 Mal angesehen

Der Angeklagte erklärte vor Gericht via Dolmetscher, er habe nicht gewusst, dass er mit den Äußerungen in seinen Videos gegen das Strafrecht verstoße. "Es tut mir leid, dass ich das gemacht habe." Eines der Videos wurde mehr als 162.000 Mal angesehen, es bekam fast 6.300 "Likes" und wurde mehr als 400 Mal kommentiert. In Wahrheit finde er nicht gut, was an der Schule passierte, sagte der 55-Jährige zur Richterin.

"Ihre Gedankenwelt ist eine sehr krude", sagte der Staatsanwalt am Ende des Verfahrens zum Angeklagten. Die reumütige Verantwortung nehme er ihm nicht ab. "Es geht Ihnen um möglichst viele Follower, da gehen Sie über Leichen!" Verteidiger Philipp Tschernitz trat dem vehement entgegen. Seinem Mandanten würden überall Steine in den Weg gelegt - bei der Anerkennung des Führerscheins, bei der Namensänderung, er habe seinen Bruder sechs Jahre nicht sehen dürfen. Im Asylverfahren habe man ihm nicht geglaubt, "bis es ein Mordattentat auf ihn gegeben hat." (Anm.: 2023 wurde ein Landsmann nach einer religiös motivierten Messerattacke auf den 55-Jährigen wegen absichtlich schwerer Körperverletzung erstinstanzlich schuldig gesprochen.) Gewalttaten zu verherrlichen sei nicht die Art seines Mandanten, sagte Tschernitz.

Geständnis nicht "von Herzen"

"Ein gewisses Geständnis ist da, auch wenn es nicht wirklich von Herzen gekommen ist", meinte Richterin Bandion-Ortner in der Urteilsbegründung. Es gebe eine einschlägige Vorstrafe, eine gefährliche Drohung gegen einen Beamten. An den Angeklagten gerichtet begründete sie das strenge Urteil: "Das Attentat in Graz hat Österreich sehr schwer getroffen, viele junge Menschen sind ums Leben gekommen. Das irgendwie zu befürworten, ist wirklich sehr verwerflich. Sie haben eine große Verantwortung bei Millionen Followern. Das kann die Leute beeinflussen und dazu bringen, auch solche Attentate in Erwägung zu ziehen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!" Staatsanwalt und Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel.

(APA)

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