52-Jähriger zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt

Der Erschwerungsgrund für die Strafbemessung lag auf der Hand, verwies Richter Manfred Hohenecker auf die einschlägige Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes an seiner damaligen Partnerin 1997 in seiner Heimat Ungarn. Zudem habe sich das im Bett überraschte Opfer nicht wehren können. Der Alkoholkonsum des Beschuldigten wirkte sich nicht mildernd aus, weil er schwerer Alkoholiker sei und regelmäßig getrunken hatte. Und zum Geständnis in der Verhandlung heute meinte Hohenecker: “Reue schaut anders aus.” Der Angeklagte habe zur Aufklärung wenig beigetragen, sondern sei aufgrund der objektiven Beweislage überführt worden.
(apa/red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.