50 Mio. davon sollen zur Verhinderung von Delogierungen verwendet werden. "Damit soll den Menschen die Sicherheit gegeben werden, dass sie sich ihr Leben auch weiterhin leisten können", so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) im Anschluss an den Ministerrat.
Länder bestimmen Details
Die 450 Millionen Euro für den Heizkostenzuschuss sollen gemäß Bevölkerungsschlüssel auf die Bundesländer aufgeteilt werden, über die Modalitäten und den Bezieherkreis sollen die Länder selbst bestimmen. Fix ist allerdings, dass nur Personen mit geringen Einkommen davon profitieren sollen. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) sprach vom untersten Einkommensdrittel, für den Zuschuss ist ein Antrag samt Einkommensnachweis notwendig.
Durch die Abwicklung über die Bundesländer, mit denen laut Brunner zuletzt intensive Gespräche dazu stattgefunden haben, soll bestmöglich auf die individuelle Situation je nach Heizform und Einkommen eingegangen werden können. Die Unterstützungshöhe je Person kann dadurch variieren, Brunner sprach von rund 200 bis 400 Euro zusätzlich zur schon bestehenden Unterstützung der Länder. Einschränkung etwa auf eine Gasheizung - wie das beim von der SPÖ geforderten Gaspreisdeckel der Fall wäre - gibt es nicht, da auch andere Energieträger teurer geworden seien.
Mit "Wohnschirm" gegen Delogierungen
Rauch betonte, dass in Österreich 1,2 Mio. Menschen Probleme haben, ihre Wohnkosten zu stemmen. Um Delogierungen aufgrund von Covid-19-bedingter Mietrückstände entgegenzuwirken, wurde vom Sozialministerium mit Jahreswechsel 2021/22 das Projekt "Wohnschirm" ins Leben gerufen. Ursprünglich waren dafür 24 Mio. bis 2023 vorgesehen, zuletzt wurde die Summe auf 60 Mio. bis 2026 ausgeweitet. Nun kommen für 2023 und 2024 noch einmal 50 Mio. dazu. Der Wohnschirm hilft Menschen in akuten Notlagen und soll möglichst unbürokratisch funktionieren. "Das ist der 'Wohnschirm': die konkrete Verhinderung einer Delogierung und einer Abschaltung von Strom oder Gas", so der Sozialminister.
Zur Finanzierung der Maßnahme wird laut Brunner das Geld aus der gestern im Nationalrat beschlossenen Besteuerung von Zufallsgewinnen von Energieunternehmen herangezogen. In normalen Zeiten sei er kein Freund von Markteingriffen, so Brunner. In der aktuellen Situation sei das aber "eine Frage der Fairness", immerhin würden die Unternehmen etwa bei der Schaffung von Infrastruktur auch mit Steuergeld unterstützt.
(APA)
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